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Ausstellungsreglement

  1. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich gewerbliche und private Anbieter. Dieses Reglement ist integrierter Bestandteil der definitiven Anmeldung.
  2. Anmeldungen haben schriftlich oder per Mail, mittels offiziellem Anmeldeformular zu erfolgen. Mit der Bezahlung der Anmeldegebühr gilt die Anmeldung als definitiv und verbindlich. Die Gebühren sind auf dem Anmeldeformular geregelt. Bei kurzfristigen Anmeldungen (3 Wochen vor dem Ausstellungstermin) ist der Zahlungsbeleg am Ausstellungstag vorzuweisen. Bei säumigen Zahlern behält sich der Organisator vor, den fälligen Betrag bar zu kassieren. Bei Nichterscheinen besteht kein Rückerstattungsanspruch.
  3. Die Standzuordnung, bzw. die Tischordnung ist Sache des Organisators. Der entsprechende Hallenplan ist strikte einzuhalten. Platzierungswünsche werden in Ausnahmefällen berücksichtigt und sind bei der Anmeldung anzubringen. Sämtliche Standplätze werden durch Tischkarten markiert. Bei Fragen steht gekennzeichnetes Hilfspersonal zur Verfügung. Kurzfristige Änderungswünsche sind unbedingt mit der Saalchefin abzusprechen.
  4. Den Weisungen des Hilfspersonals und des OK ist strikte Folge zu leisten.
  5. An den Tischen sind aus feuerpolizeilichen Gründen keine grösseren Aufbauten erlaubt, Fluchtwege zwischen den Standplätzen sind unbedingt offen zu halten. Bitte mit der Saalchefin absprechen!
  6. In verschiedenen Saalabschnitten werden genügend Stromverteiler bereitgestellt. Jeder Aussteller ist für die Zuleitung zu seinen Tischen selber verantwortlich. Bitte unbedingt eigene Kabelrolle (ca. 20 Meter) mitbringen!
  7. Einrichten: Für alle Aussteller sind folgende Zeiten verfügbar:
    Samstag, 13. März, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
    Sonntag, 14. März, 07:30 Uhr bis 09:30 Uhr.
  8. Markierte Parkplätze sind in genügender Zahl vorhanden. Der Platz vor dem Haupteingang darf nur zum kurzzeitigen Ein- und Ausladen benutzt werden. Bitte zügig arbeiten, um Stauprobleme zu vermeiden!
  9. Die Einrichtungsarbeiten müssen am Ausstellungs-Sonntag bis spätestens 09:30 Uhr abgeschlossen sein. Die Ausstellung öffnet pünktlich um 09:30 Uhr, und jeder Aussteller verpflichtet sich, bis zum Ende der Ausstellung anwesend zu sein.
  10. Tische und Standplatz sind nach Ausstellungsende in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand zu hinterlassen. Die Entsorgung von Abfällen ist Sache des Ausstellers. Für Beschädigungen am Mobiliar und für durch ihn oder sein Personal verursachte Unfälle haftet der Aussteller.
  11. Höhere Schallpegel in der grossen Halle sind zu Gunsten “gutnachbarlicher Beziehungen” unbedingt zu vermeiden. Für Tests bei höherer Lautstärke steht ein spezieller Testraum zur Verfügung. Das Betreiben von Verstärkern im Akustiksektor ist untersagt.
  12. Aussteller aus dem Ausland sind für sämtliche Zollformalitäten selber verantwortlich.
  13. Haftungsausschluss: Die Organisatoren und das Tägi Wettingen übernehmen keinerlei Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl ausgestellter Objekte. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Versicherung der Ausstellungsobjekte ausschliesslich Sache des Ausstellers ist.